9. Juni 2011
Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben, müssen, wenn nachträglich eine Gasanlage eingebaut wird keinen höheren Privatnutzungsanteil versteuern. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Nur Sonderaustattungen, die bereits beim Kauf des Fahrzeuges Vorhanden war fließen in die Besteuerungsgrundlage für den Privatanteil ein.
BFH VI R 12/09
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