1. Oktober 2010
Haben die Parteien einen Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt dessen Abgeltung durch einen Kapitalbetrag vereinbart unter der Voraussetzung, dass dem Unterhaltspflichtigen dessen Finanzierung gelingt, so ist dieser nicht berechtigt, den Vergleich zu widerrufen, weil die Kosten der Finanzierung in etwa dem seitens der Ehefrau nachgelassenen Betrag entsprechen (OLG Zweibrücken, Urteil v. 25.02.2010, 6 UF 39/09).
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