8. April 2010
Ein Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage hatte sich am Markt umgesehen und nach reiflicher Überlegung einen Fernwärmevertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen. Dies hatte eine Umstellung von Ölheizung auf Fernwärme zur Folge. Es mussten umfangreiche Umbau- und Neubauarbeiten durchgeführt werden, die die Wohnungseigentümer finanziell belasteten. Eine Absprache mit den einzelnen Wohnungseigentümern war nicht erfolgt. Einzelne Eigentümer wehrten sich gegen das eigenmächtige Vorgehen des Verwalters und bekamen jetzt Recht. Der Verwalter hat eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Dies ist sogar dann der Fall, wenn im mit dem Verwalter abgeschlossenen Verwaltungsvertrag steht, dass er alle für die Verwaltung notwendigen Verträge abschließen darf.
Kammergericht Berlin AZ24 W 183/07
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