26. Mai 2009
Am 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft.
Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer Verfahrensordnung neu geregelt. Durch das neue Recht sollen Familiensachen so fair und schonend wie möglich ausgetragen werden.
Neuerungen sind u. a. die Zuständigkeiten, die Förderung einer gütlichen Einigung und die Beschleunigung der Verfahren.
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