14. Dezember 2010
Wenn Sie eine Altbauwohnung kaufen und die Wohnfläche mehr als 10% von der angegebenen Wohnfläche abweicht, können Sie im Nachhinein den Kaufpreis mindern. Im vorliegenden Fall hatte ein Bauträger die Wohnfläche mit 53,76 qm in den Verkaufsunterlagen angegeben. In Wirklichkeit war sie nur 40,05 qm groß. Vom bezahlten Kaufpreis von 115.000 Euro erhielt der Käufer nun 29.000 Euro zurück. Auch spielte es keine Rolle, dass die falsche Wohnfläche nicht im Kaufvertrag, sondern nur in der Preisliste des Bauträgers stand.
LG Nürnberg-Fürth Az. 12 O 4999/09
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