30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Az. 11 O 690/09
14. Dezember 2009
Der Bundesverband der deutschen Banken teilte mit, dass die Arbeit der Ombudsmänner infolge der Finanzmarktkrise im zurückliegenden Jahr um 30% gestiegen ist. Anlegerbeschwerden häuften sich, so der Bundesverband. Die sogenannten Ombudsmänner sind unabhängige Vermittler, die bei Streitigkeiten zwischen Banken und den Bankkunden schlichten. So wird versucht, den Gang zum Gericht und aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gehe infolge der Lehmann Pleite hauptsächlich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, so der Verband. Alle, die sich in diesem Zusammenhang geprellt fühlen, können sich über den Bundesverband der deutschen Banken informieren und gegebenenfalls die Hilfe eines Ombudsmannes in Anspruch nehmen. In der Regel ist diese Hilfe kostenlos.
22. September 2009
Zukünftig müssen Berater, egal ob Versicherungs- oder Anlageberater über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll führen und dem Anleger aushändigen. Dies hat der Bundestag beschlossen. Der Berater muss außerdem in Zukunft nachweisen, warum er gerade diese eine Risikoeinstufung für den Anleger gewählt hat. Auch gelten künftig längere Verjährungsfristen für Falschberatungsforderungen. Innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis muss der Schaden angemeldet sein. Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche in jedem Fall.
21. August 2009
Die Lawine kommt ins Rollen. Es gibt zwischenzeitlich 4 neue Urteile zugunsten von Lehman-Anlegern. Die Gerichte haben den Klägern Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zugesprochen. Es handelt sich dabei um Summen zwischen 12.000,00 € bis 51.000,00 €. (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.04.2009, AZ: 2-19 O 211/08; Landgericht Chemnitz, Urteil vom 23.06.2009, AZ: 7 O 359/09; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.07.2009, AZ: 2-19 O 255/08; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2009, AZ: 2-21 O 45/09).
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im