Tag: fahrlaessigkeit

Fahrzeugschein im Auto vergessen

19. Januar 2011

wohnmobil

Ihre Versicherung muss auch dann zahlen, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto haben liegen lassen und das Auto gestohlen wurde. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der KFZ- Schein nicht von außen zu sehen ist und ein etwaiger Passant geradezu eingeladen wird, einen lukrativen Diebstahl zu begehen. Es gibt jedoch auch fahrerunfreundlichere Urteile; zum Beispiel aus dem Oberlandesgericht Celle und dem Landgericht Dortmund, die dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit bescheinigten und entsprechende Klagen abwiesen. Besser ist es also in jedem Fall den Fahrzeugschein nicht im Handschuhfach liegen zu lassen.

OLG Oldenburg AZ. 5 U 153/09

Das aktuelle Urteil des AG München zum Oktoberfest: Wer alkoholisiert ein Taxi beschmutzt muss zahlen !

24. September 2010

Über 6 Millionen Menschen besuchen jedes Jahr das größte Volksfest der Welt: Das Oktoberfest. Über die Folgen des hierbei wohl nicht unüblichen Biergenusses in reichlicher Menge hatte nunmehr das AG München in seinem aktuellen Urteil vom 02.09.2010 (Aktenzeichen:

271 C 11329/10) zu entscheiden: Ein betrunkener Fahrgast übergab sich ausgiebig in dem von Ihm genutzen Taxi. Die anfallenden Reinigungskosten summierten sich zusammen mit dem Verdienstausfall auf einen Schaden von 241 Euro, welche der Taxifahrer von seinem Fahrgast zurück verlangte.

Dem Grunde nach zu Recht,so entschied das AG München: Denn wer betrunken in ein Taxi steige müsse damit rechnen, sich übergeben zu müssen. Die Ausübung dieses körperlichen Verlangens in einem Taxi stelle jedoch eine Verletzung des der Fahrt zu Grunde liegenden Beförderungsvertrages dar, der Fahrgast schulde somit die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten.

In vorliegendem Fall rechnete das Gericht dem Taxifahrer jedoch ein Mitverschulden i.H.v. 50 % an und sprach ihm nur die Häfte der eingeklagten Forderung zu. Denn der Fahrgast und seine Begleiterin hatten vor dem unappetitlichen Schadenseintritt den Fahrer mehrfach gebeten anzuhalten. Diese Bitte jedoch ignorierte der Fahrer mit weitreichenden Folgen für den Innenraum des Fahrzeuges.

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