20. Oktober 2011
Das Unternehmen Facebook ist nach der europäischen Datenschutzrichtlinie dazu verpflichtet den Nutzern Einsicht in ihre Daten zu gewähren, da sie einen Vertrag mit der Facebook Ireland Limited in Irland haben. Dieses erklärt die Datenschutz-Initiative „Europe versus Facebook“.
So ist das Unternehmen verpflichtet, auf Anfrage des Nutzers, alle über das Mitglied gespeicherten Daten in Kopie auszuhändigen. Dieses Recht gilt auch für Personen, die keine angemeldeten Nutzer in diesem Netzwerk sind, da Facebook auch von diesen Daten besitzen kann.
Bedenklich ist, dass Facebook auch solche Daten speichert, die augenscheinlich für den Nutzer längst gelöscht sind. Dieses fand der österreichische Jurastudent und Gründer der Initiative „Europe versus Facebook“ Max Schrems heraus und erstattete daraufhin Anzeige bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook.
Die Hauptziele seiner Initiative liegen in der Transparenz für den Nutzer im Umgang mit seinen persönlichen Daten und der Datensparsamkeit in Bezug auf das Löschen und Archivieren von alten Daten auf Facebook.
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