21. Oktober 2011
Die EU-Kommission stellte einen Entwurf für ein einheitliches europäisches Kaufrecht vor, indem besonders der Einkauf in ausländischen Online-Shops einfacher werden soll. So soll nicht mehr Ziel sein die bestehenden nationalen Vorschriften mühsam zu vereinheitlichen, vielmehr soll es um eine Alternative neben den 27 Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gehen. Diese Alternative soll nur dann gelten, wenn die Vertragsparteien diese auch vereinbaren. Hierbei soll es sich speziell um den Einkauf von Waren und den Erwerb digitaler Produkte wie Filme und Musik handeln.
Durch diese Möglichkeit soll die europäische Integration, sowie der Gebrauch des grenzübergreifenden Online-Shoppings weiter gefördert werden. Nach aktuellen Studien nutzen derzeit nur etwa 7 Prozent der Verbraucher diese Möglichkeit des Online-Shoppings. Aber auch bei Unternehmen scheint es eine Hemmschwelle für die grenzübergreifende Lieferung zu geben. So liefern nur etwa 10 Prozent ihre Produkte ins Ausland. Grund dafür könnte sein, dass sich erhebliche rechtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten ergeben können. So müsste sich ein Unternehmen, welches den ganzen Binnenmarkt beliefern möchte mit den zwingenden Verbraucherschutzregeln von 27 Ländern auseinandersetzen. Dieses stellt gerade für mittelständische Unternehmen eine enorme Belastung dar, welches bislang noch dazu führt, dass sie darauf verzichten ihre Produkte auch innerhalb der EU anzubieten. Umgekehrt hat es jedoch auch den Effekt, dass sie die oftmals günstigen Angebote aus dem Ausland nicht nutzen können.
Durch das einheitliche, europäische Kaufrecht würde eine erhebliche Vereinfachung für die Unternehmen entstehen, da sie künftig nur noch zwei statt 27 Rechtsordnungen beachten müssten. Diese zwei Rechtsordnungen ergeben sich aus dem Recht ihres Heimatlandes für Inlandgeschäfte, sowie dem EU-Kaufrecht für den Export ins europäische Ausland.
Das EU-Kaufrecht hätte für die Verbraucher zum Vorteil, dass sie eine größere Auswahl geboten bekämen und eventuell eine bessere Qualität erwerben könnten. So können sie sich beispielsweise künftig das Angebot mit den günstigsten Vertragsbedingungen aussuchen. Kritiker, wie Verbraucherschutzbände, stehen diesem Vorhaben noch zurückhaltend entgegen, da sie fürchten, dass Verbraucher auch Nachteile durch das neue EU-Kaufrecht erleiden könnten, indem beispielsweise die Rechtslage komplizierter werde. Die EU ist jedoch bemüht verbraucherschutzfreundlicher als Deutschland zu sein.
Dem Plan der EU-Kommission müssen allerdings noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.
13. Oktober 2011
Ein Gericht in Kiew verurteilte die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko zu sieben Jahren Haft, auf Grund von Amtsmissbrauch. Sie soll Gasverträge mit Russland zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen und somit einen Schaden von umgerechnet 137 Millionen Euro verursacht haben, zu welchem sie ebenfalls in voller Höhe in Form von Schadenersatz verurteilt wurde. Zudem darf sie drei Jahre lang nicht für politische Ämter kandidieren.
Die USA und die EU kritisierten das Verfahren gegen Timoschenko als politisch motiviert. So droht die EU mit weitrechenden Konsequenzen für die ehemalige Sowjetrepublik. Letztlich haben die Warnungen der EU und der USA, sowie alle Proteste ihrer Unterstützer nicht geholfen.
Ein umstrittenes Urteil, welches auf viele bizarr wirkt.
Bereits während der Urteilsverkündung gab Timoschenko an, dass sie Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen wird.
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