16. Februar 2011
Ist eine Kindesmutter wegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzistischen paranoiden schizoid zwangshaften und dissozial aggressiven Anteilen nicht in der Lage, die Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten, so ist ihr gem. §§ 1666, 1666 a BGB die elterliche Sorge vollständig zu entziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.06.2009, II-6 UF 130/07).
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