14. Januar 2011
Wenn Sie nach Erhalt ihres Steuerbescheides eine Erstattung vom Finanzamt bekommen und auch noch Zinsen darauf erhalten, so sind diese Zinseinnahmen steuerfrei. Sie zählen nicht zu den steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof jetzt entschieden. Zinsen auf Erstattungen erhält man, wenn das Jahr, für das die Einkommensteuer erstattet wird, mehr als fünfzehn Monate zurück liegt. Für jeden weiteren Monat erhält man 0,5% pro Monat. Wenn Sie Steuerbescheide haben, in denen Sie die entsprechenden Zinserträge versteuern sollen, so legen Sie Einspruch mit dem Hinweis auf das BFH Urteil ein.
BFH VIII R 33/07
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