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Mehr Rechte für Zugfahrer

28. April 2009

Bundesregierung hat Regelungen für ein „Fahrgastrechtegesetz" verabschiedet.

Schon vor dem Inkrafttreten der EU Verordnung im Dezember 2009 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Die vielen Millionen Nutzer der Bahn können zukünftig Schadenersatzleistungen verlangen, wenn Verspätungen der Bahn, die nicht auf höhere Gewalt beruhen, zu verpassten Anschlusszügen oder Flügen führen.

Dies gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr.

Nach der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates am 15.05.2009 soll das Gesetz im Sommer 2009 in Kraft treten.

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