21. August 2009
Seit dem 29. Juli 2009 ist ein neues Fahrgastrecht in Kraft, das die fälligen Entschädigungen für Verspätungen und Zugausfälle regelt.
Einzelheiten entnehmen Sie:
www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf
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