8. April 2010
Laut § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG muss der Betriebsrat vorher angehört werden, wenn ein Unternehmen als Sprache Englisch anstatt Deutsch nutzen möchte, da es sich um eine Maßnahme der Ordnung des Betriebes handelt.
Landesarbeitsgericht Köln 5 TaBV 114/08
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