Kostenerstattung bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

Mai 09
29
Einem Mieter, welcher vor dem Auszug Schönheitsreparaturen durchführt, weil er auf die Wirksamkeit einer unwirksamen mietvertraglichen Endrenovierungsklausel vertraut, kann ein Anspruch auf Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten gegen den Vermieter zustehen. Der Bundesgerichtshof hat am 27. 5. 2009 (Az.: VIII ZR 302/07) entschieden, dass in einem solchen Fall ein [...]
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