28. Mai 2009
Elternzeiten ohne Elterngeldbezug für das erste Kind bleiben bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt eines zweiten Kindes unberücksichtigt. Dies ist nach zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19.02.2009 (B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R) mit dem Grundgesetz vereinbar.
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