Tag: elterngeld

Provisionen erhöhen das Elterngeld.

14. Mai 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Erhält ein Mitarbeiter mehrmals im Jahr neben dem Gehalt Provisionszahlungen, so muss das bei der Bemessung der Höhe de Elterngeldes berücksichtigt werden. Das Bundessozialgericht entschied jetzt zugunsten einer Frau aus der Immobilienbranche, die geklagt hatte, weil man ihr nur ein Elterngeld auf der Grundlage ihres relativ geringen Festgehaltes zahlen wollte. Sie erhielt aber mehrmals im Jahr hohe Provisionszahlungen, die die Elterngeldkasse bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt lassen wollte. Dagegen klagte sie jetzt mit Erfolg. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes, berechnet aus dem Durchschnittsgehalt des letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

BSG Az. B 10 EG 3/09 R

Mehr Elterngeld durch geleistete Überstunden oder Umsatzbeteiligung

28. August 2009

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass zur Berechnung der Basis für die Berechnung des Elterngeldes zum Beispiel auch regelmäßig gezahlte Umsatzbeteiligungen hinzu zu rechnen sind. (Az. L 12 EG7/08) Auch Überstunden gehören nach den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum regelmäßigen Arbeitslohn. Nicht hingegen jedoch Weihnachtsgeld oder einmalige Abfindungen.

Berechnung des Elterngeldes

28. Mai 2009

Elternzeiten ohne Elterngeldbezug für das erste Kind bleiben bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt eines zweiten Kindes unberücksichtigt. Dies ist nach zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 19.02.2009 (B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R) mit dem Grundgesetz vereinbar.

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