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Eltern haften NICHT für Kinder

11. September 2009

Das Schild „Eltern haften für Kinder" kann man sich wohl in Zukunft sparen.

Der Bundesgerichtshof entschied jetzt klar, dass selbst dann, wenn Kinder 17 Autos mit dem Schlüssel zerkratzen, die Eltern nicht haften, wenn sie vorher auf einem Spielplatz gespielt haben und von den Eltern schon einmal ermahnt wurden, fremdes Eigentum zu respektieren.

Das Kind war vom Amtsgericht Bochum ( Az. VI ZR 51/08) zu 700 Euro Schadenersatz verurteilt worden, es hatte jedoch kein Geld, sodass sich der Autofahrer an die Eltern wandte. Dies blieb jetzt höchstrichterlich erfolglos.

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