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Eltern haften nicht immer für die Kinder.

17. November 2009

Wenn Eltern ihre Kinder ohne Aufsicht mit dem Rad fahren lassen und das Kind dabei einen Unfall verursacht, haften sie nicht automatisch. Im vorliegenden Fall war ein Kind in einer Sackgasse nahe der elterlichen Wohnung unterwegs und beschädigte dabei ein parkendes Auto. Der Eigentümer des Autos forderte daraufhin über 1.000 Euro Schadenersatz von den Eltern des Kindes. Die Eltern wollten nicht zahlen und bekamen beim Amtsgericht Coburg Recht. Die Eltern hätten, so das Gericht, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das Kind habe genug Erfahrung gehabt, um im verkehrsarmen Umfeld der elterlichen Wohnung alleine Rad zu fahren. Zudem war der Junge nachweislich ein regelmäßiger und geübter Radfahrer, da an den Wochenenden mit den Eltern oft gemeinsame Radtouren unternommen wurden. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, muss auch ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen und für den Fehler des Kindes tritt die Versicherung nicht ein, weil Kinder für Unfälle mit PKW's im Straßenverkehr nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht haften, solange sie unter 10 Jahren alt sind.

Az. 11C 1760/07

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