24. Januar 2011
Wenn Eltern falsche Angaben zum Wohnort machen, damit das Kind in einer bestimmten Schule eingeschult wird, so kann die Schulbehörde, diese Schulzuweisung und Einschulung des Kindes später wieder rückgängig machen, wenn es von dem Schwindel erfährt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt kürzlich einen solchen Fall, in dem die Eltern eine Scheinadresse für das Kind angegeben hatten.
Az. 14 L 265.10
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