1. Oktober 2009
Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 70/08), dass die Frage der Angemessenheit des Wohnraums für Mieter und für Eigentümer einheitlich bewertet werden müsse. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität müsse daher der für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau geltende Wert auch für Eigentümer eines Eigenheims gelten.
9. Juli 2009
Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Hierzu hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 2. 7. 2009 (Az.: B 14 AS 32/07 R) nun entschieden, dass die Angemessenheit der Wohnkosten für ein selbstgenutztes Eigenheim an dem Kosten zu messen sind, welche im maßgeblichen örtlichen Bereich für vergleichbare Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind.
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