7. Mai 2010
Der Onlineauftritt des Internet-Auktionshaus Ebay gehört zu den beliebtesten Seiten im weltweiten Netz.
In Deutschland hat Ebay nunmehr gravierende Änderung bei den Verkaufsregeln durchgesetzt. So sind Verkäufer die weniger als 50 Bewertungen gesammelt haben nunmehr verpflichtet, als eine Zahlungsoption den Verkauf auch über den Bezahl-Dienst Paypal anzubieten. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von rund in Rund 1,9 Prozent des Auktionspreises zuzüglich 0,35 Cent an.
Brisant dabei: Paypal steht selbst im Eigentum der Firma Ebay, die so doppelt von Verkäufen profitiert.
Zu Recht, so ergab nunmehr eine Prüfung des Bundeskartellamts: Dieses teilte mit, dass kein Verfahren wegen des Zwanges zum hauseigenen Bezahldienst gegen Ebay eingeleitet werde. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht liege nicht vor, da Ebay keine marktbeherrschende Stellung im Internethandel habe.
27. Oktober 2009
Händler dürfen nicht damit werben, den Versand von Waren zusätzlich und aufpreispflichtig zu versichern. Das Versandrisiko trägt in jedem Fall der Händler und somit brächte es einem Kunden keinerlei Vorteil und führe ihn in die Irre. Lassen Sie sich also nicht unnötige Versandversicherungen aufschwatzen. Ist ein Produkt, das sie zugesandt bekommen haben, nicht in Ordnung oder durch den Versand beschädigt, trägt der Händler dafür die Verantwortung. Das entschied das Landgericht Bochum Az. I-12O 12/09
14. Juni 2009
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor Zugriffen geschützt hat, muss der Inhaber des Accounts sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem Account gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
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