20. Juli 2009
Die Beschlagnahme von E-Mails, welche auf dem Mailserver eines Providers und nicht auf dem lokalen Rechner gespeichert sind, greift in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein, da der Kommunikationsteilnehmer keine technische Möglichkeit hat, die Weitergabe der E-Mails durch den Provider an Dritte zu verhindern. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 6. 2009 (Az.: 2 BvR 902/06) ermöglichen die §§ 94 ff. StPO aber die Sicherstellung und Beschlagnahme dieser E-Mails, die auf dem Mailserver des Providers gespeichert sind.
19. Mai 2009
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/12598) sieht die Einführung sog. Bürgerportale vor, welche als Dienstanbieter eine sichere Kommunikation durch E-Mails gewährleisten sollen. Der Entwurf basiert, nach den Ausführungen der Bundesregierung, auf der steigenden Internetkriminalität und wachsender Datenschutzprobleme. Das so genannt Bürgerportalgesetz bietet den Rechtsrahmen, die Authentizität von Willenserklärungen zu beweisen und Erklärungen nachweisbar zuzustellen und so den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern.
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