16. Dezember 2010
Wenn der Vermieter das gesamte Mietshaus und auch Ihre Wohnung renovieren will, so müssen Sie hier kein pauschales schriftliches Einverständnis unterschreiben. Sie haben das Recht, zu erfahren, welche Arbeiten genau geplant sind und wie sich die Renovierung auf Ihre Wohnungsmiete auswirken wird. Nur so können Sie die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob sie die vorgesehenen Maßnahmen dulden wollen. Auch eine im Mietvertrag befindliche Klausel, dass Sie zum im Vorab einer möglichen Renovierung zustimmen, ist unwirksam.
LG Leipzig Az. 8 O 3429/08
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