Tag: domains

Erstmalige Löschungspflicht für .de-Domains

8. November 2011

Laptop Beschlagnahme

Der BGH entschied erstmalig, dass die DENIC, die zentrale Vergabestelle für alle Domains mit der Endung .de, in einem eindeutigen Fall, einer Domain mit staatlicher Beziehung, zur Löschung einer rechtsverletzenden Domainregistrierung verpflichet sei.

In der Vergangenheit gab es mehrfache Versuche die DENIC für Domains, die Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen, in die Verantwortung zu ziehen, welches der BGH im Jahre 2001 durch eine Grundsatzentscheidung klarstellte, indem er beschloss, dass die DENIC nicht für solche Domains haftet, da sie eine Non-Profit-Organisation darstellt. Sie sei eher als selbstlose Verwaltungsstelle für die Vergabe von Domains zu sehen. Somit könnte ihr nicht zur Aufgabe gemacht werden registrierte Domains juristisch auf Rechtsverletzungen zu prüfen, da es einen unzumutbaren zeitlichen, personellen und kostenrelevanten Aufwand bedeuten würde. Eine Prüfungspflicht sei nur dann gegeben, wenn eine eindeutige, für jedermann erkennbare Rechtsverletzung vorliegt.

Der aktuelle Fall, mit dem Freistaat Bayern als Kläger gegen den Domaininhaber – ein Unternehmen mit Sitz in Panama -, stellt aus Sicht des BGH's solch eine Ausnahme dar. Angesichts der offiziellen Bezeichnung „regierung-oberfranken.de“, sei für jedermann auch ohne spezifische Kenntnisse im Bereich des Namens-und Kennzeichenrechts, erkennbar, dass diese Domain einer staatlichen Stelle, aber keinesfalls einem privaten Unternehmen in Mittelamerika zustünde.

Hier genügt die offenkundige Rechtsverletzung aus der Domainbezeichnung und den Stellungen der Parteien.

1

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.