12. Januar 2011
Die Anordnung eines Gerichts, über die Vaterschaft ein DNA-Abstammungsgutachten einzuholen, kann von keinem, der am Verfahren beteiligt ist angefochten werden. Mit diesem Beschluss werden nach Ansicht der Richter am BGH weder die Rechte des Kindes noch die der Mutter beeinträchtigt. Falls Mutter oder Kind die Rechtmäßigkeit des Beweisbeschlusses anzweifeln, können Sie nur die Untersuchung verweigern und deren Rechtmäßigkeit dann in einem Zwischenurteil prüfen lassen.
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