7. Juni 2009
Auf Antrag von Bundesjustizministerin Zypries hat sich der Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU mit dem Vorgehen von Google bei der Digitalisierung von Büchern befasst. Google scannt in den USA Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken für den Aufbau einer sog. Google Buchsuche ein. In der Datenbank sollen Internetnutzern die Ansicht der Titelseite und in vielen Fällen auch kurze Ausschnitte aus den Büchern angezeigt werden. Dies geschieht ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber. In Europa ist hierfür die Zustimmung des Urhebers einzuholen. Amerikanische Autoren- und Verlegerverbände haben in den USA wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google geklagt. Der angestrebte Vergleich („Google Book Settlement“) würde auch europäische Autoren und Verlage betreffen. Entziehen können sich die Urheber und Verlage diesem Vergleich nur, wenn sie bis zum 04.09.2009 ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Unabhängig hiervon können bis zum 04.09.2009 Einwände gegen den Inhalt des Vergleichs vorgebracht oder Änderungen beantragt werden. Die EU-Kommission ist aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen. Nach Ansicht von Ministerin Zypries ist das Vorgehen von Google nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern kann sich auch auf die Medienkonzentration und die kulturelle Vielfalt in Europa auswirken.
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