9. September 2009
Macht ein Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben zum Kilometerstand und Kaufpreis seines Autos, so muss die Kaskoversicherung nichts mehr bezahlen, selbst wenn die Angaben zum Beispiel bei einem entwendeten Autoradio nicht von Bedeutung waren. Das entschied jetzt das Landgericht Dortmund. (Az: 22 0 71/08)
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