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Ausgeraubt im Urlaub

9. November 2009

Wenn Sie im Urlaub ausgeraubt werden, sollten Sie den Schaden sofort Ihrer Hausratversicherung melden. Tun Sie das erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub, haben Sie unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Erstattung des Schadens aus der Hausratversicherung. Das entschied das Amtsgericht München. Wenn der Geschädigte den Schaden erst spät melde, habe man keine Möglichkeit mehr, ihn zeitnah aufzuklären.

Az 222 C 35329/06

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