Tag: deutsche-botschaft

Geiselbefreiung, Geiseln müssen sich an den Kosten beteiligen

12. August 2009

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig müssen Geiseln nach ihrer Befreiung die Kosten erstatten. In dem dort zugrunde liegenden Fall war eine Frau im September 2003 in Kolumbien entführt worden. Nach Einschaltung des auswärtigen Amts und intensiven Bemühungen der Deutschen Botschaft im Bogota, ist sie im November 2003 freigelassen worden. Damals forderten die Entführer, dass die Klägerin von einem zivilen Hubschrauber abgeholt und nach Bogota gebracht wird. Von dort aus hat sie dann den Rückflug nach Deutschland angetreten. Diese Kosten forderte die Bundesrepublik Deutschland von der Klägerin. Insgesamt 12.640,00 €. Das Verwaltungsgericht gab zunächst der Klägerin recht. Zur Begründung führte es an, dass Entführungsfälle nicht im Konsulargesetz und auch nicht im Auslandskostengesetz eine Erstattungspflicht vorsehen. Dies sei eine Lücke, die nur der Gesetzgeber schließen könne. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil aufgehoben und hat die Klägerin zur Zahlung verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt (Bundesverwaltungsgericht 7 C 13.08).

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