Tag: computer

Entscheidung in Leipzig: Internetfähige PCs unterliegen in jedem Fall der GEZ- Gebühr !

27. Oktober 2010

fernsehen

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs Ende des Jahres 2004 wurden die Gerichte von einer Klagewelle gegen diese Gebührenpflicht überschwemmt.

Die Kläger argumentierten, eine Gebührenpflicht für Geräte, die lediglich theoretisch zum Bezug öffentlich rechtlicher Rundfunksendungen über das Internet geeignet seien aber ntatsächlich hierfür nie verwendet werden, sei unzulässig.

Insbesondere rügten sie eine nach ihrer Ansicht verfassungswidrige Benachteiligung von Computerbesitzern sowie die mangelnde Gleichbehandlung der Betroffenen, da es der GEZ ohnehin nicht gelänge, die erhobenen Gebühren tatsächlich bei allen Besitzern internetfähiger PCs einzutreiben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute durch seinen 6. Senat endgültig im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender und der Gebühreneinzugszentrale GEZ entschieden. Nach dem Urteil der Richter handele es sich bei internetfähigen PCs um Rundfunkempfangsgeräte und lediglich auf diese Eigenschaft käme es für die Begründung der Gebührenpflicht an.

Computerbesitzer können sich lediglich mit der Tatsache trösten, dass ab 2013 eine allgemeine Haushaltsabgabe die GEZ-Gebühr ersetzen soll. Erst dann wird der Besitz eines internetfähigen Computers keine zusätzlichen Gebührenpflicht mehr auslösen.

Keine Gebühren für den PC im Arbeitszimmer, wenn...

13. April 2010

Computer

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden:

“Ein internetfähiger Computer der im Arbeitszimmer steht, kostet keine zusätzlichen Rundfunkgebühren!”

Demnach gaben die Richter in Kassel einem selbständigen Informatiker Recht. Dieser hatte ein PC in seinem Arbeitszimmer installiert und nicht angemeldet, aber ordnungsgemäß für seine restlichen Rundfunk- und Fernsehgerät, die sich im restlichen Haus befanden Gebühren gezahlt. Der Hessische Rundfunk verlangte aber auch eine Gebühr für den internetfähigen Computer im Arbeitszimmer.

Der Hessische Rundfunk argumentierte, internetfähige PCs seien im vorliegenden Fall nur dann von Gebühren befreit, wenn es im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät gebe. Der VGH sah dies anders und teilte mit, dass das Grundstück entscheidend sei. Wer also in seinem Haus bereits ein Rundfunkgerät angemeldet hat und dafür Gebühren zahlt, muss keine weiteren Gebühren zahlen, denn dann ist der gewerblich genutzte PC im Arbeitszimmer als Zweitgerät anzusehen und somit von den Gebühren befreit.

VGH Az: 10 A 2910/09

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