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Zu schnell gefahren im Ausland ?

4. November 2010

Rotlichtverstoß Blitzer

Das neue EU Recht hat es jetzt für die Behörden möglich gemacht, dass im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch im Heimatland eingetrieben werden können. Bisher konnten sich die kleinen Urlaubssünden in Ruhe im Nichts auflösen, da zum Beispiel eine Tempoüberschreitung nicht bis ins Heimatland verfolgt wurde. Das ist jetzt passee. Das neue „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“, auch EuGeldG genannt, wurde jetzt vereinfacht und hat die grenzüberscheitende Strafverfolgung möglich gemacht. Hauptsächliche Anwendung wird es im Verkehrsrecht finden, so der Verkehsminister. In Zukunft sollen Verstöße, ab einem Ahndungsbetrag von 70 Euro bis ins Heimatland verfolgt werden. Führerscheinentzug oder auch Punkte in Flensburg drohen für im Ausland begangene Verstöße jedoch nicht. Stichtag für die neue Regelung ist der 27.10.2010. Maßgeblich ist nicht der Verstoß, sondern die Ausstellung des Bußgeldbescheides.

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