3. Juli 2009
Der Bundestag hat einen neuen § 15a RVG beschlossen. Dieser regelt die Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr sowohl im Verhältnis Anwalt - Mandant als auch gegenüber Dritten. Hierbei ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen.
Gem. § 15 a RVG ist die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch dann voll festzusetzen, wenn eine anrechenbare Geschäftsgebühr entstanden ist. Hierbei soll sichergestellt sein, dass ein Dritter nicht über den Betrag hinaus beansprucht werden kann, den der Anwalt von seinem Mandanten verlangen kann.
24. Juni 2009
Der Bundestag hat am 18.06.2009 zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet.
Mit den Gesetzen soll das Geschmacksmusterrecht international auf den neusten Stand gebracht werden. Es werden Voraussetzungen geschaffen, welche den territorialen Schutzumfang internationaler Registrierungen von Geschmacksmustern bei der WIPO in Genf erheblich erweitern sollen. Gleichzeitig soll das Verfahren für internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt modernisiert werden. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen.
Dem Geschmacksmustergesetz werden Vorschriften zur internationale Eintragungen und deren Wirkungen beigefügt. Auch die Erklärung der Schutzverweigerung und die Möglichkeit der Schutzentziehung werden geregelt. Insbesondere sollen Anmelder jetzt erstmals die Möglichkeit erhalten, eine Anmeldung nach dem Haager Abkommen auch über das Deutsche Patent- und Markenamt einzureichen. Bisher war nur eine direkte Anmeldung bei der WIPO möglich.
6. Juni 2009
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des sog. Deals verabschiedet. Sie soll der schon bestehenden Praxis die nötige Rechtsgrundlage geben und hierdurch eine gleichmäßige Rechtsanwendung, Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
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