31. Mai 2009
Das Bundeskabinett hat am 20.05.2009 eine Änderung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Änderung soll am 01.07.2009 in Kraft treten, bis zum 31.12.2010 befristet sein und sieht vor, dass Kurzarbeitergeld von 18 auf bis zu 24 Monate auszuweiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundestages.
28. Mai 2009
Das Bundeskabinett hat am 20.05.2009 eine Änderung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Änderung soll am 01.07.2009 in Kraft treten, bis zum 31.12.2010 befristet sein und sieht vor, das Kurzarbeitergeld von 18 auf bis zu 24 Monate auszuweiten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundestages.
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