Tag: bundesfinanzhof

Das liebe Finanzamt und eine Oldtimersammlung

11. Mai 2011

Geld Auszahlung

Der Bundesfinanzhof hatte eine Entscheidung über die Frage zu treffen, ob eine Oldtimersammlung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt oder aber eher eine private Sammlerleidenschaft ist. Nach dem entscheidenen Fall wurde im Jahre 1986 ein GmbH gegründet, die einige Oldtimer aber überwiegend auch hochwertige Neufahrzeuge in einer eigens angemieteten Tiefgarage museumsartig einlagerte. Ziel war, diese eingelagerten Fahrzeuge nach einer Einlagerungszeit von 20 bis 30 Jahren mit erhofften satten Gewinnen zu verkaufen. Die Rechnung ging nicht auf. Im Jahre 1992 wurden die Fahrzeuge mit einem Buchwert von ca. 7,4 Millionen DM mit Verlusten in Höhe von 3,2 Millionen DM verkauft. Das zuständige Finanzamt war der Ansicht es handele sich um Liebhaberei und hatte den Abzug der Vorsteuer nicht zugelassen. Das Finanzgericht, dass sich im Anschluss mit der Klage zu befassen hatte, sah das anders und bescheinigte der GmbH eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Diese Entscheidung des Finanzgerichts hat der Bundesfinanzhof nunmehr zurechtgerückt und festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug dann vorliegen, wenn Gegenstände oder Dienstleistungen für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen werden. Könnte ein Gegenstand sowohl wirtschaftlich, als auch privaten Zwecken dienen, käme es auf die Umstände seiner Nutzung an und man hätte zu prüfen, ob er tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet wird. Wie in so vielen Fällen sei auch hier entscheidend, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht einer privaten Sammlertätigkeit oder gar einer schlichten Vermögemsverwaltung entspreche. Der Bundesfinanzhof hat hier einen Brückenschlag zu den Briefmarken und Münzsammlern gemacht, denen es schließlich auch auf eine langfristige Wertsteigerung ankäme.

Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine unternehmerische Betätigung dann vor, wenn der Steuerpflichtige auch während des Betreibens der Sammlung, wie ein Händler verhalten würde. Äußeres Merkmal sei der ständige An- und Verkauf von dem Sammlergut. Im vorliegenden zu entscheidenden Fall habe sich jedoch die GmbH nicht wie ein "Händler" verhalten, sondern eher wie ein privater Sammler, der im Laufe der Zeit eine Sammlung aufbaut durch Hinzukauf, um diese zum Schluss als Ganzes mit erheblicher Gewinnsteigerung zu veräußern. Dies sei keine unternehmerische Betätigung, sondern der Ausdruck einer privaten Sammlerleidenschaft.

(Bundesfinanzhof VR 21/09)

33 neue Bundesrichter gewählt

20. Mai 2009

In seiner Sitzung am 14.05.2009 hat der Richterwahlausschuss 33 Bundesrichter gewählt. Die Liste der neuen Richter ist auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) veröffentlicht.

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