Tag: bundesfinanzgerichtshof

Die Rechtsposition als Halter eines KFZ gehört nicht zur Insolvenzmasse

12. September 2011

Wasserfall

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem begrüßenswerten Urteil vom 8. Juli 2011 - II R 49/09 aufgegeben.

Es geht um die Frage, ob es sich bei der Kfz-Steuer für ein unpfändbares und damit nicht massezugehöriges Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt oder nicht.

Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur Insolvenzmasse gehört. Maßgebend ist nun, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.

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