17. September 2010
Die Anordnung einer Mediation und die Aussetzung des Umgangs-rechtes bis zu deren erfolgreichem Abschluss stellt eine Aussetzung des Umgangs auf unabsehbare Zeit dar und ist daher unzulässig (OLG Brandenburg, Beschluss v. 10.03.2010 – 3 UF 72/09).
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