Tag: billigkeitsgesichtspunkte

Einbeziehung von Schmerzensgeld in die Insolvenzmasse

21. Februar 2011

Mietvertrag Mieterhöhung

Einbeziehung von Schmerzensgeld in die Insolvenzmasse

Ein Schmerzensgeldanspruch ist ohne Einschränkung pfändbar und unterfällt damit in voller Höhe der Insolvenzmasse gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 InsO. Die Annahme einer beschränkten Pfändbarkeit aus Billigkeitsgesichtspunkten läuft der gesetzgeberischen Wertung zuwider (LG Bochum, Beschl. v. 19. 1. 2007 - 10 T 68/06).

Es ist auch unerheblich, ob der Anspruch vor oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist. Werden solche Ansprüche jedoch als Rente abgefunden, sind sie gem. § 850b ZPO nur bedingt pfändbar und damit insolvenzfrei.

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