18. September 2009
Wieder hat ein Gericht bestätigt, dass Kreditkarte und PIN ausreichend vor Missbrauch schützen. Wenn es Betrüger schaffen, dennoch Geld abzuheben, geht das OLG Frankfurt davon aus, dass man fährlässig mit der Geheimnummer umgegangen ist. Im vorliegenden Fall war es sogar um sehr viel Geld gegangen. Der Geschädigte blieb auf 24.000 Euro Schaden sitzen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(Az: 23 U 22/06)
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