Tag: betriebskostenabrechnungen

Nebenkostennachzahlungen aus Vorjahren

9. November 2010

Sanduhr Zeit

Viele Mieter erhalten erst jetzt Nebenkostenabrechnungen von ihren Vermietern für die Vorjahre. Wenn Sie als Mieter jetzt noch eine Abrechnung aus dem Jahr 2008 erhalten und sich daraus Nachzahlungen ergeben, so müssen Sie diese nicht zahlen. Nur Abrechnungen aus dem Jahr 2008, die Sie bis zum 31.12.2009 erhalten haben, sind zu begleichen, wenn sie denn richtig ausgestellt sind und nicht von Seiten des Vermieters gegen Wirtschaftlichkeitsprinzipien verstoßen wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter einen Hausmeister zu überhöhten Löhnen beschäftigt oder die Heizung nicht richtig vom Winterbetrieb auf den Sommerbetrieb umgestellt war. Auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter Belege zur Verfügung stellen. Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung kann man grundsätzlich zwölf Monate lang vorbringen.

BGH Az.VIII ZR 261/07

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