25. August 2009
Wenn Sie Ihren Beruf in der gemieteten Privatwohnung ausüben wollen, dann müssen Sie ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR165/08). Eine Tätigkeit als Textredakteur oder Übersetzer kann der Vermieter jedoch nicht verbieten. Nur, wenn Sie maßgeblich nach Außen in Erscheinung treten oder Mitarbeiter beschäftigen, kann Ihnen der Vermieter die Ausübung Ihres Gewerbes untersagen
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