Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist gemeinschaftsrechtswidrig

Jan 10
23
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die arbeitgeberseitige Regelkündigungsfrist abhängig von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses; erstmals nach 2 jährigem und letztmals nach 20 jährigem Bestehen. Hierbei werden jedoch nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung diejenigen Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. [...]

Berechnung des Elterngeldes

Mai 09
28
Elternzeiten ohne Elterngeldbezug für das erste Kind bleiben bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt eines zweiten Kindes unberücksichtigt. Dies ist nach zwei Entscheidungen [...]
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