Tag: beratungsprotokoll

Versicherungsvermittler muss Schaden tragen

17. Januar 2011

Mann im Regen

Wenn ein Versicherungsvermittler eine Kundenberatung nicht ordentlich dokumentiert hat und das Beratungsprotokoll im Streitfall nicht vorweisen kann, so muss er entstandenen Schaden tragen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und einen Versicherungsmakler für einen Fehler bei der Umstellung des Krankenversicherungsvertrages haftbar gemacht. Der Makler hatte ein Krankentagegeld in der Police gekündigt, dies nicht dokumentiert und muss nun 14.000 Euro Krankentagegeld ersetzen.

OLG Saarbrücken Az. 5 U 337/09-82

Beratungsprotokoll gilt

30. November 2010

Sekretärin Telefon

Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.

Az. 11 O 690/09

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