17. Januar 2011
Wenn ein Versicherungsvermittler eine Kundenberatung nicht ordentlich dokumentiert hat und das Beratungsprotokoll im Streitfall nicht vorweisen kann, so muss er entstandenen Schaden tragen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und einen Versicherungsmakler für einen Fehler bei der Umstellung des Krankenversicherungsvertrages haftbar gemacht. Der Makler hatte ein Krankentagegeld in der Police gekündigt, dies nicht dokumentiert und muss nun 14.000 Euro Krankentagegeld ersetzen.
OLG Saarbrücken Az. 5 U 337/09-82
30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Az. 11 O 690/09
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