13. August 2009
Seit dem 5. August gibt es einen verbesserten Anlegerschutz, wenn Kunden falsch beraten wurden. Damit wird das alte Gesetz aus dem Jahre 1899 endlich abgelöst. Eine Neuregelung war durch die Globalisierung und zunehmende Internationalisierung dringend nötig geworden. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen verbessert sich damit für Ansprüche, die nach dem Inkrafttreten entstehen merklich.
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