22. September 2009
Zukünftig müssen Berater, egal ob Versicherungs- oder Anlageberater über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll führen und dem Anleger aushändigen. Dies hat der Bundestag beschlossen. Der Berater muss außerdem in Zukunft nachweisen, warum er gerade diese eine Risikoeinstufung für den Anleger gewählt hat. Auch gelten künftig längere Verjährungsfristen für Falschberatungsforderungen. Innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis muss der Schaden angemeldet sein. Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche in jedem Fall.
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