9. April 2010
Wenn ein Mieter infolge der Überprüfung der ihm zugesandten Nebenkostenabrechnung Belege einsehen und kopieren will, so ist das sein gutes Recht. Geklagt hatte ein Mieter, der vom Vermieter gehindert wurde, Belege zu fotografieren. Das Amtsgericht München gestattete es ihm nun und erlaubte nicht nur das Abfotografieren, sondern auch das Scannen oder Kopieren. Ein Mieter müsse die Möglichkeit haben, die von ihm zu zahlenden Nebenkosten genau prüfen zu können. Dies sei bei einer bloßen Sichtprüfung nicht gewährleistet. Wenn der Mieter und Vermieter weit entfernt wohnen, darf der Mieter auch die Zusendung von Kopien verlangen. Mehr als 25 Cent pro Kopie darf der Vermieter nicht dafür berechnen.
AZ 412 C 34593/08
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