15. Dezember 2010
Wenn Sie einen Bauvertrag abgeschlossen haben, der vereinbart, dass pauschal 15% der Bausumme zu zahlen sind, wenn der Auftraggeber frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, so ist das rechtens. Jedoch muss der Vertrag dem Kunden die Möglichkeit lassen, weniger zahlen zu müssen, wenn er dem Bauträger nachweist, dass er einen geringeren Ausfallschaden hatte. Dies dürfte dem Vertragsgegner jedoch schwer fallen.
OLG Koblenz Az. 8 U 1030/09
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