Tag: baurecht

Laterne direkt vor die Haustür

9. Februar 2011

Glühbirne

Grundstückseigentümer können nichts dagegen machen, wenn die Gemeinde direkt vor ihrer Haustür eine helle Laterne aufstellt. Das gilt in der Innenstadt auch dann, wenn die Laterne nur wenige Zentimeter vom Haus platziert aufgestellt wird und sie im Haus blendet. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz.

Az. 1 A 10474/10

Vertrag ist Vertrag

15. Dezember 2010

Geld zurück, Geld einstecken

Wenn Sie einen Bauvertrag abgeschlossen haben, der vereinbart, dass pauschal 15% der Bausumme zu zahlen sind, wenn der Auftraggeber frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, so ist das rechtens. Jedoch muss der Vertrag dem Kunden die Möglichkeit lassen, weniger zahlen zu müssen, wenn er dem Bauträger nachweist, dass er einen geringeren Ausfallschaden hatte. Dies dürfte dem Vertragsgegner jedoch schwer fallen.

OLG Koblenz Az. 8 U 1030/09

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