Tag: bankhaftung

Banken müssen bei Ausführung gefälschter Überweisungen haften.

12. Mai 2010

Wenn Banken gefälschte Überweisungen ausführen, so müssen sie für den dabei entstandenen Schaden haften. Nur, wenn die Bank ihrem Kunden eine Mitschuld nachweisen kann, besteht eine Ausnahme. In Koblenz muss nun eine Bank ihrer Kundin 40.000 Euro erstatten. Was war passiert: Die Firmenchefin hatte eine Überweisung in den Briefkasten der Bank werfen lassen. Die überwies das Geld jedoch auf ein anderes Konto, dessen Inhaber mit der Beute durchbrannte. Der Überweisungsträger war gefälscht worden. Nicht zu klären war, von wem und wann. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jetzt, dass Banken grundsätzlich bei Ausführung gefälschter Überweisungen haften müssen. Eine Mitschuld treffe den Bankkunden nur dann, wenn ihm zum Beispiel auf dem Kontoauszug die Ungereimtheit auffallen und er nicht die Bank informiert.

OLG Koblenz Az. 2 U 116/09

Bank haftet doch für ec - Kartenmissbrauch

4. September 2009

In einem überraschenden Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt am Main zugunsten des Geschädigten entschieden, dem die ec - Karte gestohlen wurde. Überraschend deshalb, weil der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 für die Anscheinshaftung entschieden hatte. Danach haftet der ec - Karteninhaber, wenn mit Karte und Geheimnummer Geld abgehoben wurde. Das Gericht ging damit davon aus, dass der Dieb Zugang zur Geheimnummer aufgrund von Fahrlässigkeit des Kontoinhabers haben konnte. (Az. 30 C 2223/08-45)

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