17. Dezember 2009
Die Europäische Union hat neue einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr beschlossen, die ab Oktober 2009 auch in Deutschland gültig sind. Alle Banken und Sparkassen mussten deshalb ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.
Die wichtigsten Änderungen:
Überweisungen werden dem benannten Konto sofort gutgeschrieben, selbst wenn der angegebene Name nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Hier ist also in Zukunft noch mehr Genauigkeit nötig.
EC- und Kreditkartenzahlungen:
Unabhängig von dem Verschulden des Karteninhabers können bei Missbrauch Banken in Zukunft bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung bei Sperrung der Karte vom Kunden fordern. Die Sparkassen haben jedoch signalisiert, dass sie vorerst keine Kosten vom Betreffenden fordern wollen.
Europäische Lastschrift:
Die sogenannte Sepa (single Euro payment area = einheitlicher europäischer Zahlungsraum) kann innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. Für die innerdeutsche Lastschrift gilt bis Ende 2010 nach wie vor die Frist von sechs Wochen zum Rechnungsabschluss, das ist meist das Quartalsende.
14. Dezember 2009
Der Bundesverband der deutschen Banken teilte mit, dass die Arbeit der Ombudsmänner infolge der Finanzmarktkrise im zurückliegenden Jahr um 30% gestiegen ist. Anlegerbeschwerden häuften sich, so der Bundesverband. Die sogenannten Ombudsmänner sind unabhängige Vermittler, die bei Streitigkeiten zwischen Banken und den Bankkunden schlichten. So wird versucht, den Gang zum Gericht und aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gehe infolge der Lehmann Pleite hauptsächlich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, so der Verband. Alle, die sich in diesem Zusammenhang geprellt fühlen, können sich über den Bundesverband der deutschen Banken informieren und gegebenenfalls die Hilfe eines Ombudsmannes in Anspruch nehmen. In der Regel ist diese Hilfe kostenlos.
23. November 2009
Wenn sich Kunden von einer Bank schlecht behandelt fühlen und die Gespräche ergebnislos verlaufen, kann ein Ombudsmann für eine Schlichtung des Streites sorgen. Egal, ob es sich um Meinungsverschiedenheiten wegen eines Girokontos oder eines Kredites handelt. Sieben Ombudsmänner der privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Banken helfen den Kunden bei Sorgen jeglicher Art. Seit 20087 haben die Schlichter über 400 Beschwerden bearbeitet. Sie nehmen sich Ihrer Probleme an, egal ob Sie meinen, zu viele Kreditzinsen gezahlt zu haben oder Ihnen ein Girokonto verwehrt wird. Diese Hilfe ist kostenlos und spart beiden Parteien oft langwierige und teure Gerichtsverfahren. In den meisten Fällen ist eine Lösung innerhalb von drei Monaten gefunden und die Banken halten sich in der überwiegenden Zahl an die Entscheidung des Ombudsmannes. Wenn Sie meinen, ein unlösbares Problem mit ihrer Bank zu haben, dann prüfen Sie zunächst ihre vermeintlichen Ansprüche genau und bringen sie zu Papier. Manche Banken bieten hierfür sogar Formulare an. Den Kontakt zu den entsprechenden Ombudsmännern vermitteln die Verbraucherzentralen in den jeweiligen Bundesländern.
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